
Rechtswissenschaftler geben Befürwortern einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus Rückendeckung.
Foto: Sebastian Willnow/dpa
Juristen halten Impfpflicht für vereinbar mit Grundgesetz
Die Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus bekommen nun auch Rückendeckung von Rechtswissenschaftlern. Renommierte Juristen halten sie mit für vereinbar mit dem Grundgesetz. In Österreich soll die Impfpflicht im Februar kommen. Mehrere deutsche Ministerpräsidenten sprechen sich ebenfalls dafür aus.
Kretschmann und Söder: „Eine Impfpflicht ist kein Verstoß gegen die Freiheitsrechte“
Die Regierungschefs von Baden-Württemberg und Bayern, Winfried Kretschmann (Grüne) und Markus Söder (CSU) schrieben in einem gemeinsamen Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“: „Eine Impfpflicht ist kein Verstoß gegen die Freiheitsrechte. Vielmehr ist sie die Voraussetzung dafür, dass wir unsere Freiheit zurückgewinnen.“ Im ZDF-“heute journal“ machte Kretschmann deutlich, dass er dies für verfassungskonform hält. Vor einigen Jahrzehnten habe es bereits eine Impfpflicht in Deutschland gegeben - und aktuell in abgeschwächter Form auch bei Masern.
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst mahnt gründliche Prüfung an
Zustimmung kam auch von den CDU-Regierungschefs Volker Bouffier aus Hessen, Daniel Günther aus Schleswig-Holstein und Reiner Haseloff aus Sachsen-Anhalt. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (ebenfalls CDU) mahnte eine gründliche Prüfung an. Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) sagte, eine Impfpflicht käme zu spät, um die vierte Corona-Welle zu stoppen, könne aber „für die Zukunft mit Blick auf die bundesweite Situation sicherlich“ nicht ausgeschlossen werden. Dagegen stellten sich Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans, der geschäftsführende Gesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) oder FDP-Fraktionsvize Michael Theurer.
Staatsrechtler Battis: Impfpflicht gegen das Coronavirus vom Grundgesetz gedeckt
Eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus wäre nach Ansicht des Staatsrechtlers Ulrich Battis vom Grundgesetz gedeckt. „Eine solche allgemeine Impfpflicht ist durchaus vertretbar - und zwar, um das Leben anderer Menschen zu schützen“, sagte der Rechtswissenschaftler von der Berliner Humboldt-Universität der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Battis verwies auf Artikel 2 des Grundgesetzes, der den Schutz des Lebens anderer Menschen festlegt. „Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das ebenfalls der Artikel 2 festschreibt, hat dahinter zurückzutreten.“ (dpa/mb)
Juristen halten Impfpflicht für rechtens Die Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus bekommen nun auch Rückendeckung von Rechtswissenschaftlern. Renommierte Juristen halten sie mit für vereinbar mit dem Grundgesetz.