Ein ärztliches Attest allein reicht nicht: Nur unter strengen Auflagen erkennt das Finanzamt Fitnessstudio-Kosten an.

Fitnessbeitrag absetzen: Wann das Finanzamt mitspielt

Foto: Fernando Gutierrez-Juarez

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Steuerliche Vorteile dank Fitnessstudio? So bekommst du dein Geld

1. Mai 2025 // 13:00

Das Finanzamt erkennt Fitnessstudio-Kosten an - unter diesen Umständen.

Muskelaufbau, Ausdauer oder Gewichtsverlust – wer regelmäßig ins Fitnessstudio geht, hat meist gute Gründe. Doch steuerlich lohnt sich das nur in einem Ausnahmefall: wenn das Training medizinisch notwendig ist und genau dokumentiert wurde.

Doppelte Hürde: Arzt und Amtsarzt nötig

Laut Vereinigter Lohnsteuerhilfe (VLH) sind zwei Nachweise erforderlich: Zunächst ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Danach ist zusätzlich eine amtsärztliche Bescheinigung notwendig – beides muss vor Beginn des Trainings ausgestellt sein.

Regelmäßige Kontrolle durch Heilkundler Pflicht

Zusätzlich muss das Training unter ärztlicher oder heilpraktischer Aufsicht stattfinden. Eine individuelle Anleitung und regelmäßige Kontrolle sind Pflicht – ohne diese Betreuung fehlt die Grundlage für einen steuerlichen Vorteil.

Ausnahmefall statt Regel

In der Praxis wird der Mitgliedsbeitrag fürs Fitnessstudio nur selten anerkannt. Realistische Chancen bestehen eher bei ärztlich verordneten Funktionstrainings oder bei der Mitgliedschaft in einem Reha-Verein mit entsprechendem Angebot.

Was das Finanzamt akzeptiert

Eher anerkannt werden beispielsweise Fahrtkosten zu medizinisch notwendigen Trainings oder Beiträge für spezielle Reha-Sportgruppen – hier gelten die gleichen Nachweisregeln, aber die steuerliche Chance ist höher. (dpa/vk)