
„Uns fällt auf, dass noch immer einige Backprodukte wie essbarer Glitzer und Plätzchendekorationen Titandioxid enthalten“, warnt Jasmin Scholz von der Verbraucherzentrale Bremen.
Foto: Hirschberger/dpa (Symbolfoto)
Titandioxid – verboten, aber weiterhin im Verkauf
Zur Weihnachtszeit gehört das Backen von Plätzchen und Co. für viele dazu. Doch Vorsicht: Einige Backzutaten enthalten noch immer Titandioxid.
Farbstoff vermutlich gesundheitsschädlich
Dabei handelt es sich um einen vermutlich gesundheitsschädlichen Farbstoff mit der E-Nummer 171. Darauf weist Jasmin Scholz von der Verbraucherzentrale Bremen hin.
Verzehr gilt als unsicher
Titandioxid ist ein weißer Farbstoff, der aus Titaneisen gewonnen wird. Hersteller verwenden ihn, um Lebensmittel weiß zu färben oder um Farbschichten von beispielsweise Kaugummi oder Schokolinsen strahlender zu machen. „Seit Mai 2021 gilt der Verzehr von Lebensmitteln mit Titandioxid als "unsicher“ laut des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)“, erklärt Jasmin Scholz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen.
Seit Februar 2022 verboten
Die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff ist seit Februar 2022 bereits verboten. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Lebensmittel und auch Nahrungsergänzungsmittel mit Titandioxid, die bis zum 7. August 2022 zu den bisherigen Vorschriften hergestellt wurden, dürfen noch in den Verkehr gebracht und bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder Verbrauchsdatums abverkauft werden.