
Freiwilliger Einsatz mit Wirkung: Auch Wehrdienst zählt zur Rentenzeit.
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Viele verschenken Rentenzeit – dabei zählt sogar der Wehrdienst
Freiwilligendienst oder Wehrdienst bringen nicht nur Erfahrung, sondern auch Vorteile fürs Alter: Die Beiträge übernimmt der Staat. Warum sich das später auf deine Rente auswirkt – und was du beachten musst.
Wer ein Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet oder am Bundesfreiwilligendienst teilnimmt, ist in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Die kompletten Beiträge dafür trägt der Arbeitgeber, erläutert die Deutsche Rentenversicherung. „Ihre Höhe ist abhängig vom gezahlten Taschengeld. Aktuell liegt es bei maximal 644 Euro im Monat und entspricht damit den acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von derzeit 8.050 Euro pro Monat.“ Neben dem Taschengeld werden Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung oder Arbeitskleidung bei der Berechnung berücksichtigt.
Wehrdienst: Staat übernimmt Rentenbeiträge
Auch für die Zeit eines freiwilligen Wehrdienstes werden Pflichtbeiträge auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Diese Beiträge übernimmt der Staat. Grundlage ist ein fiktiver Verdienst. Er liegt bei 80 Prozent der sogenannten Bezugsgröße. 2025 liegt diese bei 44.940 Euro jährlich beziehungsweise monatlich bei 3.745 Euro.
Freiwilligendienste und Wehrdienst im Vorteil
„Sowohl Freiwilligendienste als auch freiwilliger Wehrdienst wirken sich positiv auf das Rentenkonto aus, zum Beispiel, um die Mindestversicherungszeit von fünf Beitragsjahren zu erfüllen“, so die Experten. Weitere Infos bieten die kostenlosen Broschüren „Freiwilligendienste und Rente“ und „Wehrdienst und Rente“ der Deutschen Rentenversicherung. Sie können hier heruntergeladen werden: https://t1p.de/x63ym und https://t1p.de/i4lkt. (pm/axt)