
Ab bestimmten Temperaturen müssen Arbeitgeber eingreifen und dafür sorgen, dass es im Büro nicht zu heiß wird.
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Hitzefrei gibt’s nicht: Arbeitgeber müssen für Abkühlung sorgen
Ist es zu heiß, gibt es in Schulen hitzefrei. In den Genuss kommen Arbeitnehmer nicht. Aber ab bestimmten Temperaturen muss der Arbeitgeber tätig werden.
Ab 30 Grad muss der Arbeitgeber eingreifen
Die Sonne brennt durchs Fenster auf den Schreibtisch, die Luft ist drückend und zum Schneiden dick – konzentriertes Arbeiten ist da kaum noch möglich. Mehr als 26 Grad warm sollte es im Büro nicht werden. Darauf verweist die Stiftung Warentest unter Berufung auf die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Klettert das Thermometer über 26 Grad, sollte der Arbeitgeber eingreifen, bei über 30 Grad muss er das sogar. Wenn alles nichts hilft und es im Büro über 35 Grad warm wird, ist der Raum laut BAuA nicht mehr zum Arbeiten geeignet.
Ventilatoren und kühle Getränke
Einfach nach Hause gehen, ist aber auch dann nicht erlaubt. Stattdessen sollten sich Arbeitnehmer an Vorgesetzte oder den Betriebsrat wenden. Hitzeschutzmaßnahmen von Seiten des Arbeitgebers können zum Beispiel Jalousien oder Ventilatoren sein. Gibt es Kleidervorschriften, können diese gelockert werden. Chefs können auch die Arbeit in kühlere Stunden nach vorne verlegen oder gekühlte Getränke bereitstellen. (dpa/dm)