Ein Löwenzahn blüht in einer Fuge in der Pflasterung. Mit Chemie darf Unkraut auf Wegen, Terrassen oder Garageneinfahrten nicht behandelt werden. 

Unkraut in den Fugen: Mit Chemie darf Löwenzahn und Co. auf Wegen, Terrassen oder Garageneinfahrten nicht behandelt werden.

Foto: Brichta

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Viele machen diesen Fehler beim Unkrautjäten – und riskieren eine Anzeige

27. April 2025 // 07:00

Unkraut nervt – klar. Aber wer zu Unkrautvernichtern, Salz oder Steinreinigern greift, riskiert Ärger mit den Behörden. Selbst Hausmittel wie Essig sind nur unter strengen Auflagen erlaubt. So werden teure Fehler vermieden.

Unkrautvernichter: Vorsicht auf „Nichtkulturlandflächen“

In Niedersachsen warnt die Landwirtschaftskammer vor dem Einsatz von Unkrautvernichtern auf sogenannten Nichtkulturlandflächen. Diese dürfen nur auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen im Hausgarten angewendet werden. Der Einsatz auf Wegen, Garagenzufahrten oder Terrassen ist strikt verboten und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Auch der Gebrauch von Salz oder Steinreinigern zur Unkrautbekämpfung ist untersagt.

Strenge Regeln für Essig als Unkrautmittel

Essig darf unter bestimmten Bedingungen als Unkrautbekämpfungsmittel genutzt werden. Die Europäische Union erlaubt seinen Einsatz auf versiegelten Flächen, jedoch nur bei Temperaturen über 20 Grad Celsius und maximal zwei Mal jährlich. Verstöße gegen diese Auflagen können von den Umweltbehörden geahndet werden. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen empfiehlt alternative Methoden wie mechanisches Entfernen oder den Einsatz von Heißwasser-Hochdruckreinigern, um Unkraut umweltfreundlich zu beseitigen. (pm/yvo)