
Auch wer dauerhaft im Pflegeheim lebt, kann Anspruch auf Wohngeld haben.
Foto: Büttner/dpa
Wohngeld gibt es auch für Pflegebedürftige
Auch Menschen im Pflegeheim können einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen. Die Verbraucherzentralen raten, den Antrag schnell zu stellen.
Reform gilt seit 1. Januar
Eine Reform des Wohngelds sorgt dafür, dass seit 1. Januar 2023 mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld haben. Laut der Verbraucherzentrale ist es vielen unbekannt, dass auch Pflegebedürftige zu Hause und im Pflegeheim den Zuschuss beantragen können. Für Bewohner:innen von Pflegeheimen gibt es aber besondere Regeln.
Nicht immer Anspruch gewährt
Wohngeld wird nur gewährt, wenn keine andere Transferleistung wie beispielsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zur Pflege bezogen werden, da bei diesen Leistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Mietniveau in Region entscheidend
Auch Heimbewohner:innen haben einen Anspruch auf Wohngeld. Die Höhe des Anspruchs berechnet sich allerdings nicht nach der individuellen Höhe der Miete, sondern nach dem Mietniveau in der Region, in dem sich das Heim befindet. Für die Höhe des Wohngelds ist also ausschließlich der Ort des Heims entscheidend.
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