
Wer Nachbars Pflanzen kürzt, riskiert Ärger.
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Ärger mit dem Nachbarn? Das ist bei Bäumen und Hecken erlaubt
In Gärten ist das Wachsen und Blühen im Sommer ein schöner Anblick – doch wenn Äste und Hecken die Grundstücksgrenze überschreiten, wird es kompliziert.
Denn wer glaubt, einfach zur Gartenschere greifen zu dürfen, irrt. Wie Immobilienexperte Stephen Paul vom IVD erklärt, sind klare Regeln zu beachten, bevor fremdes Grün gestutzt werden darf.
Rückschnitt nur mit Fristsetzung
Ragt eine Pflanze vom Nachbargrundstück herüber, darf sie nicht ohne Weiteres beschnitten werden. Zuerst muss dem Eigentümer eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt werden. Wird innerhalb dieser Frist nichts unternommen, darf zur Schere gegriffen werden – aber nur vom eigenen Grundstück aus. Ein Betreten des Nachbargrundstücks bleibt untersagt, auch nach Fristablauf.
Schnittverbote zum Schutz der Natur
Zwischen dem 1. März und 30. September gilt ein Schnittverbot für radikale Eingriffe an Hecken und Bäumen. In diesem Zeitraum sind lediglich Pflege- und Formschnitte erlaubt – zum Schutz von Vögeln und Kleintieren. Selbst bei überhängenden Zweigen greift dieses Verbot, betont Paul. Größere Maßnahmen müssen auf den Herbst warten.
Verkehrssicherungspflicht ernst nehmen
Gartenbesitzer sind verpflichtet, ihre Bäume regelmäßig auf Schäden oder Krankheiten zu überprüfen. Gefährliches Totholz oder brüchige Äste müssen entfernt werden. Droht ein Baum umzustürzen, ist eine Fällung möglich – allerdings nur mit behördlicher Genehmigung. Wer diese Pflicht missachtet, riskiert bei Schäden juristische Folgen.
Schäden durch Wurzeln: Wer haftet?
Verursacht ein Baum Schäden an Gebäuden oder Leitungen, haftet grundsätzlich der Eigentümer. Eine private Haftpflichtversicherung kann im Schadensfall helfen – allerdings nur, wenn die Verkehrssicherungspflicht eingehalten wurde. Eine regelmäßige Kontrolle der Pflanzen ist daher nicht nur Pflicht, sondern auch klug. (dpa/kh)