
Ein Sturz beim Kaffeetrinken wurde als Arbeitsunfall anerkannt. Doch wer Pausen falsch erfasst, riskiert sogar die Kündigung.
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Aufgepasst: Von Arbeitsunfall bis Kündigung! Was beim Kaffee schiefgehen kann
Ob verbrüht im Auto oder gefeuert wegen Kaffee im Café: Gerichte müssen immer wieder über Kaffeesünden entscheiden.
Arbeitsunfall beim Kaffeetrinken – Gericht erkennt Ansprüche an
Ein kurioser Fall aus Sachsen-Anhalt zeigt, wie ernst es werden kann: Ein Vorarbeiter verschluckte sich beim Kaffeetrinken und stürzte schwer. Die Berufsgenossenschaft wollte keine Leistungen zahlen – doch das Landessozialgericht entschied anders. Der Unfall sei während einer betrieblich organisierten Situation passiert und daher als Arbeitsunfall zu werten. Das berichtet die Arag-Versicherung in einer Pressemitteilung zu Verbrauchertipps.
Kaffee kann zur fristlosen Kündigung führen
Weniger glimpflich verlief ein Fall aus Nordrhein-Westfalen: Eine Reinigungskraft wurde fristlos entlassen, weil sie eine Kaffeepause im gegenüberliegenden Café nicht korrekt als Pause erfasste. Obwohl sie schwerbehindert war, bestätigte das Landesarbeitsgericht Hamm die Kündigung – der vorsätzliche Missbrauch der Zeiterfassung gilt als Arbeitszeitbetrug.
Der Weg zum Kaffee ist versichert – das Trinken nicht
Nicht jede Kaffeebewegung ist juristisch gleich. Laut einem Urteil aus Hessen gilt der Weg zum Getränkeautomaten im Betriebsgebäude als Teil der versicherten Tätigkeit – das Trinken selbst jedoch nicht. Entscheidend sei der betriebliche Zusammenhang, so die ARAG-Experten.
Kaffee im Auto: Eigene Vorsicht ist gefragt
Auch im privaten Bereich kann Kaffee zum Risiko werden. Eine Schülerin klagte nach Verbrennungen durch einen umgekippten Coffee-to-go-Becher. Doch das Landgericht München wies die Klage ab: Die junge Frau hätte nicht erwarten dürfen, dass der Deckel korrekt befestigt war.
Heißgetränk im Flugzeug: Airline muss zahlen
Weniger Nachsicht hatte ein Gericht mit einer Fluggesellschaft: Eine Stewardess verschüttete eine Kanne heißen Kaffees über einer Passagierin. Weil kein flugtypischer Zwischenfall vorlag, musste die Airline 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen – trotz enger Kabine und Turbulenzen. (mb)