
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Hecken haben keine generelle Höhenobergrenze.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Symbolbild
Neue Hecken-Regel: So hoch darf eine Hecke laut BGH maximal sein
Heckenhöhe sorgt für Streit: Der BGH betont, dass Abstände und Fristen nur durch Landesgesetze geregelt sind.
Heckenhöhe im Streitfall
Im Streit um eine sechs bis sieben Meter hohe Bambushecke in Hessen hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Grundsatzurteil gefällt. Das berichtet das Portal chip.de. Demnach gibt es keine generelle Höhenbegrenzung für Hecken. Ob und wie hoch eine Hecke sein darf, bestimmen allein die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer. Damit ist klar: Eine pauschale Bundesregel existiert nicht.
Heckenhöhe wird am Pflanzort gemessen
Neu geklärt hat der BGH demnach auch die Frage, wo die Höhe gemessen wird. Maßgeblich ist das Geländeniveau am Austrittspunkt der Pflanzen auf dem Grundstück, auf dem die Hecke steht. Nur wenn das Gelände zum Zeitpunkt der Pflanzung künstlich erhöht wurde, gilt das ursprüngliche Niveau. So soll verhindert werden, dass Grundstückseigentümer durch ein „Hochlegen“ Vorteile erlangen.
Unterschiedliche Regeln in den Bundesländern
Die Landesgesetze regeln vor allem die Abstände zur Grundstücksgrenze. In Hessen etwa gilt bei Hecken über zwei Metern Höhe ein Mindestabstand von 0,75 Metern. In Nordrhein-Westfalen sind es ein Meter, in Bayern sogar zwei Meter. Eine feste Maximalhöhe schreiben die Gesetze jedoch nicht vor. (dm)