
Wer zahlt, wer entscheidet? Das Gebäudeenergiegesetz gibt klare Fristen für den Heizungstausch vor.
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Verbraucher
Gasetagenheizung vor dem Aus: Was Mieter jetzt wissen müssen
19. September 2025 // 23:55
Knapp 5 Mio. Gasetagenheizungen müssen bald ausgetauscht werden. Mieter sollten das Gespräch mit ihrem Vermieter nicht aufschieben.
Millionen Wohnungen betroffen
In Deutschland gibt es noch rund 5 Millionen Gasetagenheizungen. Spätestens 2026 in Großstädten (2028 in kleineren Kommunen) dürfen defekte Geräte nur noch durch Anlagen ersetzt werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
Für Mieter bedeutet das: Sie sollten frühzeitig mit dem Vermieter sprechen, bevor ein Ausfall zur Zwangsentscheidung wird. Das berichtet das Portal T-Online.de.
Wer ist zuständig?
- Vermieterpflicht: Reparatur oder Austausch, wenn die Heizung zur Mietsache gehört (BGH-Urteil 2022).
- Mieterpflicht: Kleinere Wartungen können auf den Mieter übertragen werden.
- Ausfall: Vermieter muss zeitnah reagieren – sonst droht Mietminderung.
Fristen im Überblick
- Dezentrale Lösung (neue Etagenheizung): noch max. 5 Jahre Gas erlaubt, danach nur mit 65 % erneuerbaren Energien.
- Zentrale Lösung (Hausheizung): Entscheidung binnen 5 Jahren, Umsetzung binnen 8 Jahren – abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.
Kosten und Umlagen
- Mit Förderung: Mieterhöhung bis zu 10 % möglich.
- Ohne Förderung: Modernisierungsumlage bis 8 %, wenn Heizkosten dauerhaft sinken.
- Kappungsgrenzen gelten weiterhin.
Heizungsalternativen
- Übergangsweise neue Gastherme möglich.
- Mini-Wärmepumpen für kleine Wohnungen (< 35 qm).
- Split-Wärmepumpen – bauliche Genehmigung nötig.
- Anschluss an Zentralheizung oder Fernwärme.
Was Mieter tun sollten
- Frühzeitig mit dem Vermieter sprechen.
- Interessen mit Nachbarn abstimmen.
- Förderungen und steigende Preise im Blick behalten – frühes Handeln entlastet langfristig. (mb)