
ARAG-Experten klären auf: Wann Homeoffice steuerlich absetzbar ist, ob der Chef vorbeikommen darf und wie es mit dem Unfallversicherungsschutz aussieht. Symbolbild
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Stimmt das? Homeoffice-Mythen im Check – Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer
Von der Unfallversicherung bis zur Steuer: Im Homeoffice gelten klare Regeln. Wir erklären, was stimmt – und was nicht.
Unfallversicherung auch zu Hause
Passiert im Homeoffice ein Unfall im klaren Zusammenhang mit der Arbeit, greift die gesetzliche Unfallversicherung – selbst wenn private Geräte im Spiel sind. Das bestätigte laut Arag-Pressemitteilung das Bundessozialgericht.
Arbeitszeitgesetz gilt auch daheim
- Maximal 8 Stunden Arbeit am Tag, ausnahmsweise bis zu 10 Stunden mit Ausgleich.
- Pausenpflicht: 30 Minuten ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden.
- Mindestens 11 Stunden Ruhezeit nach Arbeitsende.
Steuer: Arbeitszimmer oder Pauschale
- Ein abgeschlossenes Arbeitszimmer kann voll abgesetzt werden, wenn es Mittelpunkt der Tätigkeit ist.
- Alternativ: Homeoffice-Pauschale – 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr.
- Zuschüsse für Hard- und Software dürfen vom Arbeitgeber unbegrenzt steuerfrei gezahlt werden.
Chefbesuch im Homeoffice? Nein!
Der Arbeitgeber darf nicht unangemeldet vorbeikommen. Artikel 13 Grundgesetz schützt die Wohnung. Selbst eine vertragliche Klausel wäre unwirksam.
Vermieter kann Homeoffice nur selten verbieten
Normale Büroarbeit am PC oder Telefon ist Teil der vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung. Kundenverkehr oder lärmintensive Tätigkeiten (z. B. Musikunterricht) benötigen jedoch die Zustimmung des Vermieters.
Gibt es ein Recht aufs Homeoffice?
Nein. Es existiert kein gesetzlicher Anspruch. Ob Homeoffice möglich ist, hängt von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Absprache mit dem Arbeitgeber ab.
Darf Homeoffice angeordnet werden?
Nur wenn es vertraglich vereinbart ist. Ohne Grundlage darf der Arbeitgeber seine Angestellten nicht ins Homeoffice zwingen. Ausnahme war die Corona-Sonderregelung 2021. (mb)