
Betrüger geben sich als Polizisten oder Bankangestellte aus. Die Bundesnetzagentur warnt vor gefährlichen Anrufen.
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Warnung! Telefonbetrug mit falschen Beamten: Diese Nummer ist aktuell im Umlauf
Telefonbetrüger nutzen aktuell die Nummer 07252/5861370. Echte Polizei oder Banken fordern niemals Geld am Telefon.
Falsche Polizisten am Telefon: Neue Masche im Umlauf
Die Bundesnetzagentur warnt aktuell vor einer Welle betrügerischer Anrufe in ganz Deutschland. Dabei geben sich Kriminelle als Polizisten oder Bankangestellte aus und fordern von den Angerufenen Geld. Mal geht es um angebliche Überweisungen, mal sogar um Bargeldübergaben. Alle Behauptungen sind frei erfunden – wer solche Anrufe erhält, hat es mit Tätern zu tun. Das berichtet das Portal ruhr24.
Diese Rufnummer sollten Bürger beachten
Besonders häufig erscheint bei den betrügerischen Anrufen die Nummer 07252/5861370 auf dem Display. Doch auch andere falsche Nummern können genutzt werden. Wichtig: Weder Polizei noch Banken fordern jemals am Telefon Geld. Betroffene sollten sofort auflegen und anschließend über die offiziellen Kontaktwege ihre Bank oder die Polizei informieren.
Tipps zum Schutz vor Telefonbetrug
Bürger sollten am Telefon niemals persönliche Daten wie IBAN, Kreditkartennummer oder Passwörter weitergeben. Besonders ältere Menschen stehen im Fokus der Täter. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, offen mit Familie und Freunden über die Masche zu sprechen. Verdächtige Rufnummern können zudem gemeldet werden, um Schutzmechanismen gegen Betrüger zu verbessern.
So handeln Betroffene richtig
Wer bereits Geld überwiesen hat, muss schnell reagieren. Die Bank kann in manchen Fällen eine Rückbuchung einleiten oder Konten sperren. Auch sollten PIN und Online-Banking-Zugänge sofort geändert werden. Zusätzlich raten Experten, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und im Zweifel einen Anwalt einzuschalten, falls die Bank eine Erstattung verweigert.
Banken erstatten nicht immer den Schaden
Ob eine Rückzahlung erfolgt, hängt vom Einzelfall ab. Manche Banken verweigern die Erstattung mit dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit, wenn Betroffene eindeutige Warnsignale ignoriert haben. Ein Anwalt kann dann helfen, Ansprüche doch noch durchzusetzen. (mb)