
Ein Hund soll am 14. Mai eine Passantin in Süllwarden gebissen haben. Das Gericht sprach den Halter jetzt der fahrlässigen Körperverletzung schuldig.
Foto: Stache
Halter nach Hundebiss in Butjadingen zu Strafe verurteilt
Ein holländischer Schäferhund soll am 14. Mai in Süllwarden eine Passantin gebissen haben. Der Fall ist gestern vor dem Strafgericht in Nordenham verhandelt worden. Bis zuletzt beteuerte der 78-jährige Halter, dass sein Hund nicht zugebissen hat, sondern die Geschädigte von ihrem eigenen Vierbeiner verletzt wurde. Diese Version wollte das Gericht nicht glauben.
Zaun und Leinenpflicht
Bereits im August 2016 war dem 78-Jährigen vom Landkreis aufgetragen worden, sein Grundstück in Süllwarden einzuzäunen. Darüber hinaus solle sein Hund außerhalb dieses Grundstücks an der Leine gehalten werden. Den Auflagen ist der Beschuldigte allerdings nicht nachgekommen.
Angeklagter widerspricht
Aus diesem Grund ist im sein 14-jähriger holländischer Schäferhund weggenommen worden, nachdem er am 14. Mai eine Frau gebissen haben sollte. Doch der 78-jährige Halter widerspricht: Die Halterin hatte ihren eigenen, kleinen Hund auf den Arm genommen. Dieser sollte Schuld an der Verletzung sein.
Wunde passt nicht zu Gebiss
Die 67-jährige Geschädigte stellte ihre Sicht der Dinge dar. Sie berief sich dabei auch auf ein Gutachten, dass ihr Arzt nach dem Biss angefertigt hat. Demnach sei ihr kleiner Hund niemals in der Lage gewesen, eine derartige Wunde zu reißen.
Geldstrafe festgelegt
Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass der Hund des 78-Jährigen zugeschnappt hatte. Der Halter wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Er kündigte an, in Revision gehen zu wollen.

Ein Hund soll am 14. Mai eine Passantin in Süllwarden gebissen haben. Das Gericht sprach den Halter jetzt der fahrlässigen Körperverletzung schuldig.
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