In Rodenkirchen standen die Leute gern am Osterfeuer. 

In Rodenkirchen standen die Leute gern am Osterfeuer.

Foto: Gambarini

Wesermarsch

Was beim Osterfeuer alles beachtet werden muss

1. März 2024 // 14:54

Osterfeuer gehören auf dem Lande einfach dazu. Allerdings müssen vorher und beim Abbrennen einige Vorschriften beachtet werden, um die Sicherheit zu gewährleisten und Tiere zu schützen.

Inzwischen gehören sie wieder zum gesellschaftlichen Leben - die Osterfeuer. Während der Corona-Pandemie fanden sie vielerorts nicht statt und waren zwischenzeitlich sogar untersagt.

Das muss beim Osterfeuer beachtet werden

  • Die Osterfeuer müssen vier Wochen vorher bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde angemeldet werden (Angabe von Lage und Kontaktdaten).
  • Standortwahl: Es darf nicht im Moor abgebrannt werden.
  • Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Schutzgebieten oder Gewässern müssen eingehalten werden.
  • Material erst 14 Tage vor Ostern zum Brennplatz bringen, damit Vögel oder andere Tiere den Haufen nicht als (tödlichen) Nistplatz nutzten können.
  • Die Sträucher dürfen erst am Tag vor dem Brenntermin endgültig aufgeschichtet werden.
  • Im Sinne des Naturschutzes, sollte das Feuer eine Größe von 150 Kubikmetern nicht überschreiten.

In den jeweiligen Rathäusern können sich die Veranstalter über die genauen Vorschriften erkundigen.

Kontrollen sind vorgesehen

Der Landkreis Wesermarsch beabsichtigt stichprobenartige Kontrollen, damit die relevanten Sicherheitsmaßnahmen für Mensch und Natur eingehalten werden.