
Markthändler Andrew Jesse versorgt die Kunden schon seit Jahren unaufgefordert mit einem Bon.
Foto: Hellwig
Zeven
Zeven: Bonpflicht auf Wochenmarkt stößt auf Ablehnung
23. Januar 2020 // 11:52
Seit dem 1. Januar gilt für viele Geschäfte: Jede Buchung erfordert einen Beleg. Doch es gibt noch einen Ort, der ausgenommen ist: der Wochenmarkt in Zeven.
Offene Handkassen befreit
Denn offene Handkassen bleiben von der Bonpflicht befreit. Und die überwiegende Zahl der Marktbeschicker arbeitet eben genau mit diesen, einer Geldkassette, und die druckt nun mal keinen Beleg aus.
Warum die Bonpflicht trotzdem auf Ablehnung stößt, lest Ihr morgen in der ZEVENER ZEITUNG.

Markthändler Andrew Jesse versorgt die Kunden schon seit Jahren unaufgefordert mit einem Bon.
Foto: Hellwig