Seit dem 1. Januar gilt für viele Geschäfte: Jede Buchung erfordert einen Beleg. Doch es gibt noch einen Ort, der ausgenommen ist: der Wochenmarkt in Zeven.
Seit Jahresbeginn gilt auch in Tarmstedt die Bonpflicht, selbst in Bäckereien und anderen kleinen Geschäften muss den Kunden ein Kassenzettel ausgedruckt und angeboten werden.