
Mit großer Mehrheit hat die Bürgerschaft die Kinderrechte in der Landesverfassung gestärkt. Bei staatlichem Handeln, das Kinder betrifft, müssen sie nun beteiligt werden.
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Bremen verankert Kinderrechte in Landesverfassung
Die Bremer Bürgerschaft hat mit großer Mehrheit die Kinderrechte in der Landesverfassung gestärkt.
Kinder wollen mitgestalten
Bei allen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen, müssen sie nun angehört werden. Das reicht von der Gestaltung der Quartiere bis zu den Spielplätzen. Die Bewegung „Fridays for Future“ zeige, dass junge Menschen mitbestimmen und mitgestalten wollen, sagte die Bürgerschaftsabgeordnete der Grünen, Sülmez Dogan.
Anspruch mit Leben füllen
Eltern, staatliche Organisationen und die soziale Gemeinschaft sind nun verpflichtet, Kindern gerechte Lebenschancen und Teilhabe entsprechend ihrer Talente und Neigungen zu ermöglichen. Sie haben künftig Anspruch darauf, dass sie beteiligt werden und dass ihr Wille berücksichtigt wird. „Kinder sind somit in der Verfassung keine Objekte mehr, sondern Subjekte mit eigenen Ansprüchen“, sagte der CDU-Abgeordnete Thomas vom Bruch. Alle Abgeordneten mahnten an, dass nun der Anspruch auch mit Leben gefüllt werden müssen.