
Ein Eilantrag gegen die Tötung der Wölfe aus den Rudeln Schiffdorf und Garlstedt wurde genehmigt. Die Wölfe dürfen nicht abgeschossen werden.
Foto: Bernd Thissen/dpa (Symbolbild)
Gericht urteilt: Wölfe dürfen nicht getötet werden
Die Wölfe aus Schiffdorf und Garlstedt dürfen nicht getötet werden. Das Verwaltungsgericht in Oldenburg hat den Eilanträgen von Wolfsfreunden stattgegeben.
„Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ bekommt Recht
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat mit den Anträgen der „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ und des „Freundeskreises freilebender Wölfe“ stattgegeben. Das Land Niedersachsen hatte Mitte Januar den Abschuss von Wölfen aus dem Schiffdorfer und dem Garlstedter Rudel genehmigt. Gegen diese Ausnahmegenehmigungen richteten sich die Eilanträge.
Genehmigungen sind fehlerhaft
Das Gericht hat nun festgestellt, dass die Ausnahmegenehmigung im Fall des Schiffdorfer Rudels „voraussichtlich rechtswidrig“ ist, weil in der Genehmigung - wahrscheinlich zum ersten Mal in Deutschland - kein spezieller Wolf als Schädling herausgehoben wurde. Außerdem wurden die entstandenen Schäden nicht einem speziellen Rudel zugeordnet. Zudem sieht das Gericht im Falle des Garlstedter Rudels keine Grundlage dafür, dass bei den Wölfen das Überwinden von Schutzvorkehrungen zum für sie normalen Jagdverhalten gehört.
Land kannn Beschwerde einlegen
Das Gericht sagt nun, dass das aber eine Vorschrift ist, die nicht angepasst oder erweitert werden darf. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Das Land Niedersachsen kann noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
Eilantrag hat Erfolg: Schiffdorfer Wolf darf leben Der Schifforfer Wolf darf nicht getötet werden. Das Verwaltungsgericht in Oldenburg hat einem Eilantrag, in dem das gefordert wurde, stattgegeben.