
Die zwei Brauereien haben ihren Gerichtsstreit um die Namenslizenz beigelegt. Der Grund ist knapp 50 Jahre alt.
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Das Ende im „Spezi-Krieg“: Wo künftig Spezi draufstehen darf - und wo nicht
Cola, gemischt mit Orange - das ist ein „Spezi“. Ein leckeres Erfrischungsgetränk. Aber längst nicht jeder Cola-Mix darf sich so nennen. Das führte zuletzt zwei Getränkeunternehmen bis vors Gericht. Nun gab es eine entscheidende Wendung.
Die Rechte für den Namen „Spezi“ liegen bei der Augsburger Brauerei Riegele. Aber auch die Münchner Paulaner-Brauerei verkauft ein solches Getränk - die „Paulaner Spezi“. Das wollte Riegele vor Gericht verhindern.
Riegele macht Rückzieher
Das Gericht signalisierte aber schnell, dass dem Antrag nicht stattgegeben werde. Das Augsburger Unternehmen machte also einen Rückzieher. Paulaner darf das Mixgetränk also weiter unter dem Namen verkaufen.
50 Jahre altes Abkommen
Der Grund: Ein Abkommen zwischen den beiden Unternehmen. Riegele war mit der „Spezi“ zwar zuerst auf dem Markt. Aber in den 70er Jahren schien das noch niemanden so richtig zu stören. Im Jahr 1956 hat Riegele den Namen „Spezi“ beim Deutschen Patentamt als Warenzeichen eintragen lassen. Paulaner brachte einige Jahre später ein gleichnamiges Getränk auf den Markt.
Im Jahr 1974 einigten sich die Unternehmen auf eine Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung. So war es möglich, dass die Münchner Brauerei ihr Getränk unter dem Namen „Paulaner Spezi“ vermarkten durfte.
Keine Kohle für Markenrechte
Riegele-Geschäftsführer Sebastian Priller könne nicht nachvollziehen, dass das Unternehmen jedes Jahr eine hohe Summe Geld für die Markenrechte zahlen muss, Paulaner sich aber nicht an diesen Kosten beteiligen brauch. Deswegen sollte es einen Lizenzvertrag geben.
Aber das Landgericht München hatte Paulaner bereits im Oktober 2022 recht gegeben: Die Vereinbarung von 1974 sei mit dem Willen zur endgültigen Beilegung der Streitigkeiten geschlossen worden. Und weil sich die Brauerei an die Regeln des damals geschlossenen Vertrages gehalten habe, gebe es keinen Anlass, die Abgrenzungsvereinbarungen zu kündigen.
Nicht die erste Klage
Bereits 2020 klagte die Brauerei wegen der Namensrechte gegen ein anderes Cola-Mischgetränk namens „Spatzi“.