Wohlfahrtsverbände helfen beim Ausfüllen
Das hat das Wirtschaftsministerium in Hannover auf Nachfrage unserer Redaktion mitgeteilt und als Ansprechpartner vor Ort die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, den Landesverband der jüdischen Gemeinden und den Paritätischen Wohlfahrtsverband genannt.
Wer keinen Internetzugang habe, könne sich in den Geschäftsstellen der Verbände einen Papierantrag herunterladen und ausdrucken lassen. Auch gebe es dort Hilfe beim Ausfüllen.
Papierantrag kann zu Hauseausgedruckt werden
Der Antrag in Papierform kann alternativ auch zu Hause ausgedruckt und ausgefüllt werden, nachdem der Online-Rechner in einem ersten Schritt geprüft hat, ob überhaupt eine Berechtigung auf einen Heizkostenzuschuss besteht. Möglich ist dies nach der Eingangsprüfung ganz unten auf der Seite. Der Satz lautet: „Die Vorlage für den Papierantrag können Sie hier herunterladen.“
Das Wirtschaftsministerium weist allerdings ausdrücklich
darauf hin, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Papieranträge angenommen werden. „Das Land empfiehlt daher, einen Online-Antrag zu
stellen, da die Plattform beim korrekten Ausfüllen des An-
trags unterstützt“, betonte ein Ministeriumssprecher.
Verwandte oder Freunde als Helfer für Überforderte
Gleichzeitig rät das Land denjenigen, die sich mit dem Online-Verfahren überfordert fühlen, dazu, sich von Verwandten oder Freunden beim Durchklicken helfen zu lassen.
Das Online-Portal ist seit dem 4. Mai freigeschaltet. Allein am ersten Tag wurden laut Ministerium 2.500 Anträge aus Niedersachsen gestellt. Mittlerweile seien es „mehrere tausend“. Insgesamt rechnet das Land mit etwa 170.000 Anträgen.
Über den Heizkostenzuschuss sollen Haushalte entlastet werden, die mit Öl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks heizen.
Rechnungen für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2022
Betroffene können Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 einreichen. Entscheidend sind dabei nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021, dem sogenannten Referenzpreis also. Die Referenzpreise wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt und lauten wie folgt: Heizöl: 71 Cent pro Liter, Flüssiggas: 57 Cent pro Liter, Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm, Holzhackschnitzel: 11 Cent pro Kilogramm, Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm, Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter, Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilogramm (jeweils inklusive Mehrwertsteuer).
Mehr als 2.000 Euro bekommt niemand
Eine Beispielrechnung: Erstattet werden 80 Prozent der Kosten, die über dem doppelten Preis des Vorjahres lagen. Wer also 3.000 Liter Öl zum Preis von 1,60 Euro pro Liter gekauft hat, bekommt 432 Euro Förderung. Der Kunde musste pro Liter 18 Cent mehr als das Doppelte des Referenzpreises von 71 Cent pro Liter bezahlen. Bei 3.000 Litern macht das 540 Euro. Davon bekommt er 80 Prozent, also 432 Euro. Der Zuschuss ist auf 2.000 Euro pro Haushalt begrenzt. Beträge unter 100 Euro werden nicht erstattet.