Ist das gerecht? Keine Haft für den Armbrust-Schützen vom Lloyd Gymnasium

Ist das gerecht? Keine Haft für den Armbrust-Schützen vom Lloyd Gymnasium

Der Prozess gegen den Mann, der das Lloyd Gymnasium in Angst und Schrecken versetzt hatte, ist heute mit dem Urteil zu Ende gegangen. Der 21 Jahre alte Mann, der die Sekretärin mit zwei Armbrustbolzen schwer verletzt hatte, muss nicht ins Gefängnis.

Der geständige Schütze, der mit seiner Armbrust eine ganze Schule bedroht und eine Schulsekretärin schwer verletzt hat, muss nicht ins Gefängnis. Er soll in einer psychiatrischen Klinik behandelt werden. Aber in Freiheit wird er lange nicht mehr leben können. So lautet das Urteil des Gerichts.

In dem Verfahren gegen den ehemaligen Schüler des Lloyd Gymnasiums ging es um versuchten Mord. Der Mann war am 19. Mai vergangenen Jahres schwer bewaffnet in die Schule eingedrungen und hatte mit einer Armbrust die Sekretärin lebensgefährlich verletzt. Nur durch eine Operation im Klinikum Reinkenheide wurde ihr Leben gerettet.

Richter sehen Mordmotive

Die Richter verurteilten den Täter zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren wegen versuchten Mordes. Sie weisen ihn in eine Klinik ein. Die Staatsanwaltschaft hatte 11 Jahre und 8 Monate Haft gefordert wegen versuchten, heimtückischen Mordes. Die Verteidiger wollten sich beim Strafmaß nicht genau festlegen, sprachen aber von höchsten 4 Jahre für gefährliche Körperverletzung. Der Angeklagte selbst beteuerte in seinem Schlusswort: „Ich schwöre, ich bin nicht in die Schule gegangen, um jemanden zu verletzen oder zu töten.“

Nach acht Verhandlungstagen war die Beweisaufnahmen geschlossen worden. Eine Gutachterin hatte dem Angreifer Depression und soziale Phobie bescheinigt und sich für eine Unterbringung in einer Klinik ausgesprochen.

Am Montag hatten zunächst die Rechtsanwälte und der Staatsanwalt das Wort. In seinem Plädoyer fordert der Vertreter der Anklage eine Strafe von 11 Jahren und 8 Monaten wegen versuchten heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen. Der Angeklagte soll in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.

Sekretärin als Ersatz-Opfer

Der Staatsanwalt geht bei den Schüssen mit der Armbrust von einem Tötungsversuch aus. Es habe sich um einen versuchten, heimtückischen Mordversuch gehandelt mit Tötungsabsicht. Der Angeklagte habe sich an einer Lehrerin rächen wollen, die er für sein Scheitern in der Schule verantwortlich machte. Als er sie nicht erreichen konnte, lenkte er seine Aggression gegen die Sekretärin.

Die Verteidiger weisen das zurück. „Das war kein Tötungsdelikt, sondern eine gefährliche Körperverletzung. Er erkannte nicht, was er tat, er fühlte sich wie im Videospiel“, sagte einer der Verteidiger. Für das vom Staatsanwalt beantragte Strafmaß hat er kein Verständnis: „Mehr als vier Jahre sehe ich für diese Tat nicht“. Der Angeklagte habe Reue gezeigt, sei nie gewalttätig gewesen.

Täter beteuert: Wollte selbst erschossen werden

Ihm sei es um Selbsttötung gegangen. Mordabsichten habe es nicht gegeben, auch nicht gegenüber der Lehrerin. Er habe sie zur Rede stellen wollen. Die Waffen habe er lediglich getragen, um von der Polizei erschossen zu werden.

Die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe werden ebenfalls zurückgewiesen. Das Opfer sei nicht arglos gewesen. Die Sekretärin habe die Armbrust erkannt, als der Angeklagte ins Sekretariat gegangen sei.

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Erstellt:
27.02.2023, 11:24 Uhr
Aktualisiert:
27.02.2023, 15:25 Uhr
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