CDU-Chef Friedrich Merz spricht beim Bundesausschuss der CDU vor dem Schriftzug «Verantwortung für Deutschland».

Trotz rechnerischer Mehrheit haben CDU/CSU und SPD bei der Kanzlerwahl nicht geliefert: Friedrich Merz verpasste die Mehrheit.

Foto: Kay Nietfeld

Politik

Durchgefallen! Merz scheitert überraschend bei Kanzlerwahl im Bundestag

Von dpa
6. Mai 2025 // 10:14

Friedrich Merz ist bei der Kanzlerwahl im Bundestag überraschend gescheitert – ihm fehlten sechs Stimmen zur Kanzlermehrheit.

CDU-Chef Friedrich Merz ist bei der Kanzlerwahl im Bundestag im ersten Wahlgang durchgefallen. Er erhielt in geheimer Abstimmung 310 von 621 abgegebenen Stimmen und damit 6 weniger als die nötige Mehrheit von 316. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben zusammen 328 Sitze im Parlament.

Es ist ein Novum: Noch nie ist nach einer Bundestagswahl und erfolgreichen Koalitionsverhandlungen ein designierter Kanzler bei der Wahl im Bundestag gescheitert.

Das Grundgesetz regelt auch diesen Fall. In Artikel 63, der die Regeln für die Kanzlerwahl enthält, ist festgehalten: „Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.“

Grundgesetz gibt Frist von zwei Wochen

Sollte Merz den Eindruck gewinnen, er könnte in einem zweiten Wahlgang mehr Erfolg haben als im ersten, kann er jederzeit wieder antreten. Innerhalb der zweiwöchigen Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten geben. Aber auch sie brauchen die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu sein.

Später einfache statt absolute Mehrheit

Schafft das niemand, dann werden im nächsten Schritt die Anforderungen gesenkt. Nun reicht für die Wahl die einfache Mehrheit. Im Grundgesetz heißt es: „Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.“

Wenn der oder die Gewählte die Kanzlermehrheit erhält, muss der Bundespräsident ihn oder sie innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Bei einer Wahl nur mit einfacher Mehrheit kann der Bundespräsident alternativ auch binnen sieben Tagen den Bundestag auflösen und eine Neuwahl ansetzen.

Zweiter Wahlgang noch am Dienstag

Nach dem Scheitern von CDU-Chef Friedrich Merz im ersten Anlauf bei der Wahl zum Bundeskanzler soll es noch heute einen zweiten Wahlgang im Bundestag geben. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Fraktionskreisen. (dpa/dm)