Enttäuschung in Karlsruhe: Der Soli belastet weiterhin vor allem Gutverdienende. Ein Freibrief für die Politik ist das Urteil jedoch nicht.

Soli bleibt – Unternehmen und Gutverdiener weiter belastet! Karlsruhe-Urteil entfacht politische Debatte neu.

Foto: Sven Hoppe

Politik

Kein Aus für den Soli: Bundesverfassungsgericht lässt Abgabe weiter zu

26. März 2025 // 16:44

Der Solidaritätszuschlag bleibt – vorerst. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der FDP gegen die Abgabe zurückgewiesen.

In Karlsruhe hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch eine Beschwerde mehrerer FDP-Politiker gegen den Solidaritätszuschlag zurückgewiesen. Der Soli, der einst zur Finanzierung der Wiedervereinigung eingeführt wurde, darf demnach weiter erhoben werden. Betroffen sind weiterhin vor allem Unternehmen, Kapitalanleger und Gutverdienende. Die Richter betonten jedoch, dass eine Ergänzungsabgabe wie der Soli nicht dauerhaft bestehen dürfe.

Abgabe bleibt – aber nicht ohne Grenzen

Zwar sei der Solidaritätszuschlag aktuell noch zulässig, so der Zweite Senat, doch müsse der Gesetzgeber regelmäßig prüfen, ob der sogenannte „aufgabenbezogene Mehrbedarf“ noch gegeben sei. Derzeit sei dies noch der Fall, unter anderem wegen fortlaufender Kosten der Deutschen Einheit. Ein Freibrief sei das Urteil jedoch nicht, betonten die Richter.

Gericht erkennt keine Ungleichbehandlung

Die FDP-Politiker hatten argumentiert, dass der Zuschlag in seiner aktuellen Form nur noch eine kleine Gruppe von Steuerzahlern belaste und daher verfassungswidrig sei. Doch das Gericht sah keine unzulässige Ungleichbehandlung. Die Belastung durch den Zuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf Einkommens-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer sei zumutbar, sagte Richterin Christine Langenfeld.

Politische Debatte geht weiter

Die politische Diskussion um den Soli dürfte durch das Urteil neuen Auftrieb erhalten. FDP-Politiker Christian Dürr forderte den wohl künftigen Kanzler Friedrich Merz zum Handeln auf. Auch CDU-Finanzpolitiker Mathias Middelberg verlangte steuerliche Entlastungen für Unternehmen und die arbeitende Mitte. Der geschäftsführende Finanzminister Jörg Kukies hingegen begrüßte das Urteil, das Planungssicherheit für den Bundeshaushalt schaffe.

Einheit belastet Bundeshaushalt noch immer

Der Solidaritätszuschlag war 1995 dauerhaft eingeführt worden. Für 90 Prozent der Steuerzahler wurde er inzwischen abgeschafft. Die Kläger sahen den Zweck der Abgabe mit dem Ende des Solidarpakts II im Jahr 2019 als erfüllt an. Das Gericht stellte aber klar, dass es nicht auf Fristen, sondern auf tatsächliche finanzielle Mehrbedarfe ankomme – und diese bestehen laut einem Gutachten weiterhin bis mindestens 2030. (dpa/vk)