
Die Energieversorger bleiben laut Gerichtsbeschluss an ihre Preisgarantien gebunden.
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Gericht: Energieversorger bleiben an Preisgarantien gebunden
Energieversorger bleiben an Preisgarantien gebunden. Das Düsseldorfer Landgericht untersagte dem Unternehmen Extra-Energie angekündigte Preiserhöhungen.
Gericht: Keine Umlage von höheren Beschaffungskosten
Das Landgericht untersagte dem Unternehmen per einstweiliger Verfügung (Az.: 12 O 247/22), die gestiegenen Beschaffungskosten für Strom und Gas auf die Kunden umzulegen, wenn die Verträge eine Preisgarantie enthalten. Extra-Energie müsse weiter zu den vertraglich vereinbarten Preisen liefern. Das Unternehmen kann gegen die nicht rechtskräftige Entscheidung Widerspruch einlegen.
Verbraucherzentrale stellt Musterbrief zur Verfügung
Der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf schützt alle Kunden der Extra-Energie GmbH. Dazu gehören die Marken "prioenergie" sowie "hitenergie". Die Verbraucherzentrale NRW stellte einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem die Kunden der Preiserhöhung widersprechen sollten. Vorsorglich sollten die Zählerstände zum 1. September 2022 abgelesen werden, rieten die Verbraucherschützer. Von Extra-Energie war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. (dpa)
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- 01. 09. 2022
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