
Auch herumliegende Äste und Baumstämme dürfen nicht einfach eingesammelt und mitgenommen werden.
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Trotz Energiekrise: Holzsammeln im Wald ist Diebstahl
Holzfeuer helfen dabei, teures Gas einzusparen. Doch auch Brennholz ist seit Monaten ein knappes Gut und darf im Wald nicht einfach gesammelt werden
Holzsammeln kann Straftat sein
Brennholz darf im Wald nicht einfach gesammelt werden, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Wer Holz mitnimmt, begeht unter Umständen eine Straftat. Die deutschen Wälder dienen als Erholungsraum für alle. Gleichzeitig sind sie aber auch wirtschaftliche Flächen. „Jeder Wald gehört jemandem. Meistens ist er in Privatbesitz oder Eigentum der Gemeinden, Bund oder Länder. Und das gilt dann auch für das Holz“, sagt Jurist Michael Rempel.
Grundsätzlich Diebstahl
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um abgebrochene Äste, geschnittene Holzscheite oder umgeknickte Bäume handelt, wie es sie häufig nach einem Sturm gibt. „Deshalb ist es grundsätzlich Diebstahl, wenn man im Wald Holz sammelt“, so Rempel.
Erlaubnis notwendig
Für größere Holzmengen, die zum Heizen dienen, gelten spezielle Regeln. Diese unterscheiden sich je nach Gemeinde oder Bundesland. Meistens ist eine spezielle Erlaubnis notwendig. Die stellt in der Regel das regionale Forstamt oder die Gemeinde gegen Gebühr aus. „Der Holzleseschein gilt dann für ein bestimmtes Waldstück und ist zeitlich befristet“, erklärt Rempel. „Vorwiegend dürfen Sammelnde nur zu Boden gefallenes Holz (Leseholz) auflesen.“