Zwei Mikrofone: von der ARD und dem ZDF.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet erst 2026 über mehr Geld für ARD und ZDF – Beitrag bleibt stabil.

Foto: Stache/dpa

Verbraucher

Entlastung für Beitragszahler: Rundfunkbeitrag bleibt 2025 stabil!

1. Oktober 2025 // 07:00

Karlsruhe hat die Entscheidung zur Beitragserhöhung auf 2026 verschoben – Bürger zahlen weiter 18,36 Euro monatlich.

Beitragserhöhung verzögert sich: Karlsruhe entscheidet später

In Karlsruhe hat das Bundesverfassungsgericht überraschend entschieden, den Streit um den Rundfunkbeitrag erst 2026 zu klären. Die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF bleibt damit vorerst ohne Urteil. Für Beitragszahler in Deutschland bedeutet das: Der monatliche Rundfunkbeitrag bleibt auch 2025 bei 18,36 Euro. Das berichtet das Nachrichtenportal ruhr24.de.

Streit um 58 Cent spaltet Politik und Sender

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hatte eine Erhöhung um 58 Cent empfohlen. Mehrere Bundesländer lehnten dies jedoch ab, da ARD und ZDF zuletzt rund eine Milliarde Euro mehr eingenommen hatten. Die Sender sehen darin einen Verstoß gegen ihre verfassungsrechtlich garantierte Finanzierung.

Sender warnen vor Sparzwang und klagen in Karlsruhe

Die Klage wurde bereits im November 2024 eingereicht. ARD und ZDF argumentieren, dass fehlende Mittel ihre journalistische Arbeit gefährden. Schriftliche Anhörungen gab es bereits, doch eine mündliche Verhandlung ist nicht geplant. Die ausbleibende Erhöhung zwingt die Anstalten nun zu Einsparungen im Haushaltsplan 2026.

Reform des Rundfunkbeitrags droht zu scheitern

Parallel dazu wackelt auch die geplante Reform des Rundfunkbeitragsmodells. Einige Bundesländer machen ihre Zustimmung zum neuen Staatsvertrag davon abhängig, dass ARD und ZDF ihre Klage zurückziehen. Da dies nicht geplant ist, droht die gesamte Reform zu platzen.

Keine Nachzahlungen für Bürger erwartet

Für Verbraucher bleibt der aktuelle Beitragssatz vorerst bestehen. Auch wenn Karlsruhe zugunsten der Sender entscheidet, gilt eine rückwirkende Nachzahlung als unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher wäre ein Ausgleich durch Bund oder Länder aus Steuermitteln. (mb)