
Die Polizei (Symbolbild) und der Landkreis suchen Zeugen für die Verwüstungen am Rotenburger Ratsgymnasium. Der Landkreis hat eine Belohnung von 1000 Euro ausgesetzt, die zur Ergreifung der Täter führt.
Foto: Friso Gentsch
Rotenburg: Schwerer Vandalismus am Ratsgymnasium
In der Nacht von Freitag auf Sonnabend drangen Unbekannte in die Sporthalle des Rotenburger Ratsgymnasiums ein und verwüsteten diese.
Belohnung für Hinweise
Sie zerstörten die Sanitäranlagen und setzten alles unter Wasser. Der Schaden beläuft sich nach erster Schätzung auf rund 130.000 Euro. Der Landkreis setzt eine Belohnung von 1000 Euro für Hinweise auf die Täter aus.
Schäden in und an der Halle
Nur durch das schnelle Handeln von Landkreismitarbeitern wurde weiterer Schaden verhindert. Nachdem die Polizei den Vorgang aufgenommen hatte, konnte das Wasser in den Räumen entfernt und offene Bereiche konnten abgedeckt werden.
Fünf Oberlichter zerschlagen
Die Täter zerschlugen fünf von insgesamt sechs Oberlichtern der Sporthalle und gelangten so ins Innere. Dabei wurden auch die Dachhaut beschädigt, Fallrohre wurden abgerissen und Fassadenplatten abgeschraubt.
Diverse Waschbecken zerstört
In den Sanitäranlagen wurden dann diverse Waschbecken zerschlagen, die Leuchten und Inneneinrichtung zerstört und mehrere Fenster beschädigt. Durch die offenen Wasserhähne gelangte Wasser in die Räume, so dass auch in den Umkleiden und der kleinen Halle Wasserschäden an den Böden entstanden.
Schwere Schäden
Eine erste Begehung der Halle mit einem Dachdecker und einem Spezialisten für Trocknungen zeigte, dass die Schäden schwerwiegender sind, als zunächst angenommen. Aufgrund des eingedrungenen Wassers ist ein Austausch des gesamten Sportbodens in der kleinen Halle notwendig.
Beschädigte Dachhaut
Durch die beschädigte Dachhaut konnte aufgrund der Regenfälle am Wochenende Wasser in die Dachkonstruktion eindringen, so dass dieser Dachbereich, als auch die Decken darunter erneuert werden müssen.
Abstimmung mit der Versicherung
Es erfolgt nun eine Abstimmung mit der Versicherung und die Begutachtung durch einen Sachverständigen, bevor die Schadensbeseitigung erfolgen kann.
Halle nicht mehr nutzbar
Die Halle ist bis auf Weiteres nicht mehr nutzbar. Von einem Nutzungsausfall betroffene Sportvereine werden durch den Landkreis direkt informiert; es wird versucht, alternative Nutzungen zu ermöglichen.