
Schäfer Wendelin Schmücker geht bei einem Pressetermin mit seinen Schafen über eine Wiese.
Foto: Schulze/dpa
Klage abgewiesen: Keine Flinte für Schäfer zur Wolfsabwehr erlaubt
Ein Schäfer aus dem Norden von Niedersachsen darf seine Schafe nicht mit einer Waffe vor Wolfsangriffen schützen.
Schäfer wollte Waffen- und Schießberechtigungen
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am Dienstag, 6. September 2022, die Klage des Schäfers Wendelin Schmücker gegen die Stadt Winsen (Luhe) abgewiesen. Es ging um die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zum Erwerb und Führen einer Flinte im Kaliber 12 sowie auf Erteilung einer Schießerlaubnis zum Schutz vor Wölfen. Die Stadt hatte entsprechende Anträge abgelehnt.
Gericht verweist auf Schutzstatus des Wolfes
Tatsächlich sei der Kläger durch Wolfsangriffe auf seine Schafe persönlich und wirtschaftlich betroffen, räumte das Gericht ein. Ein Interesse des Klägers, Wölfe mit einer Schusswaffe zu töten oder zu verletzen, sei aber nicht anzuerkennen. Der Wolf stehe sowohl europarechtlich als auch national unter strengem Schutz.
Flinte mit Gummigeschossen?
Der Antrag des Schäfers, ihm hilfsweise die Benutzung einer Flinte mit Gummigeschossen zu gestatten, hatte ebenfalls keinen Erfolg. Er müsse zunächst einen dahingehenden Antrag bei der Stadt Winsen stellen, hieß es. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)