
Kaugummi kann aktuell noch den Weißmacher Titanoxid enthalten.
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Trotz Verbots: Warum einige Produkte noch Titandioxid enthalten
Kaugummi, Nahrungsergänzung, Medikamente - Titandioxid macht Produkte weiß. In vielen ist der Farbstoff nicht mehr erlaubt, verkauft werden sie weiterhin.
Entscheidend ist das Mindesthaltbarkeitsdatum
Seit August 2022 dürfen Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mit Titandioxid nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Und doch kann es sein, dass im Einkaufskorb Kaugummis oder Vitamin-Präparate landen, in denen der Weißmacher noch steckt. Das ist rechtens, heißt es von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Zumindest, wenn es Produkte sind, die nach alten Vorschriften hergestellt wurden und vor dem 8. August 2022 im Handel waren. Sie dürfen noch so lange verkauft werden, bis ihr Mindesthaltbarkeitsdatum abläuft.
In Arzneimitteln und Kosmetik erlaubt
Hintergrund des Titandioxid-Verbots für Nahrungsergänzungs- und Lebensmittel: Es lässt sich nicht ausschließen, dass der Farbstoff das Erbgut schädigen könnte. In Arzneimitteln ist er derzeit noch erlaubt, ebenso in Kosmetik.
So erkennt man Titandioxid
Die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt, dass sich Titandioxid in Lebensmitteln hinter der Bezeichnung E 171 verbirgt. Geht es um Kosmetika oder Arzneimittel, geben die Bezeichnungen CI 77891 oder Titanium Dioxide den entscheidenden Hinweis. (dpa)