
Klein, flink, elektrisch: Elektroscooter sind im Trend. Aber bei der Benutzung müssen enige Regeln beachtet werden.
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E-Scooter: Das müsst ihr beim Fahren der coolen Flitzer beachten
Immer mehr E-Scooter sind auf den Straßen unterwegs. Doch die Elektroroller sind keine Spielzeuge, sagt die Polizei und klärt auf. Das solltet ihr wissen:
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, keine Spielzeuge
Klein, flink, leise und immer weiter verbreitet.Doch E-Scooter sind kein Spielzeug für jedermann, sondern werden als Kraftfahrzeug eingeordnet. Damit muss man sich auch an bestimmte Vorschriften halten. In den vergangenen Tagen musste die Polizei Bremerhaven im Stadtgebiet vermehrt Verstöße gegen diese Vorschriften feststellen.
Das müssen Fahrer wissen
Die E-Scotter dürfen nur verwendet werden, wenn
- eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt
- Sie mit einer gültigen Versicherungsplakette (Aufkleber) versehen sind. Es besteht also eine Versicherungspflicht
- Der Scooter muss über zwei unabhängige Bremsen, Beleuchtung und eine Klingel verfügen.
- Eine Straßenzulassung ist Pflicht
Freie Fahrt ab 14 Jahren ohne Fahrerlaubnis
Nicht jeder darf einfach so einen E-Scooter fahren. Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist dann aber nicht notwendig. Auch eine Helmpflicht gibt es nicht. Aber die Polizei rät dringend zum Tragen eines Kopfschutzes,
Gleiche Alkohol- und Drogenregeln wie beim Auto oder Motorroller
Wichtig: Es gelten dieselben Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen. Der Griff zum verlockend am Wegesrand herumstehenden Leihscooter nach einer Party ist also keine besonders gute Idee. Auch die Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist tabu.
Auf die Straße nur in Ausnahmefällen
Grundsätzlich gelten für die flotten Flitzer die Regeln der Straßenverkehrsordnung. E-Scooter müssen den Radweg oder Radfahrstreifen nutzen. Nur wenn beides nicht vorhanden ist, dürfen die Elektroroller auf die Straße ausweichen. Wichtig: Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden. Auch ist es verboten, dass mehr als eine Person auf den Scootern fährt. Das Smartphone sollte während der Fahrt in der Tasche bleiben. Die Nutzung ohne Freisprechanlage ist verboten.
Nebeneinanderfahren ist verboten
Was viele auch nicht wissen: Mehrere Scooter müssen hintereinander und nicht nebeneinander fahren. Beim Abbiegen sind, wie beim Fahrradfahren, Handzeichen zu geben, wenn die Scooter keinen Blinker haben. Es darf nicht freihändig gefahren werden, E-Scooter werden abgestellt wie Fahrräder.
Technische Umbauten können zu einem Strafverfahren führen
Und übrigens: Wer seinen E-Scooter technisch so verändert, dass es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen. Auch mahnt die Polizei zur vorsichtigen Fahrweise: Stürze oder Unfälle können schwere gesundheitliche Folgen haben.